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Testament/Vermächtnis

Testament

Jeder kann mit einem Testament frei über die Aufteilung seines Vermögens bestimmen. Der Gesetzgeber garantiert den erbberechtigten Familienangehörigen aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, die gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe.
Ein Gespräch zu Lebzeiten mit den Angehörigen gibt allen Seiten Sicherheit.

Nur einen Teil des Erbes einem guten Zweck hinterlassen? Mit einem Vermächtnis

Wer uns eine bestimmte Geldsumme, Wertgegenstände oder gar eine Immobilie zugute kommen lassen möchte, regelt dies mit einem Vermächtnis in seinem Testament. weil Tiere lieber leben e.V. wird dann nicht Erbe, sondern erhält einen Anspruch gegenüber den Erben.

Gemeinnützige Organisationen sind erbschaftssteuerbefreit

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Alle Organisationen, auch weil Tiere lieber leben e.V., die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, sind auch bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen gänzlich von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Unabhängig von der Höhe des Nachlasses/Vermächtnisses.

Mehr Informationen findet Ihr hier:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/gemeinnuetzige-organisation.html