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Spendenbescheinigung

Spenden sind steuerlich absetzbar

Hier unsere Hinweise zu Spendenbescheinigung und zur EStDV:

Um Spenden steuerlich geltend zu machen, brauchen Sie einen Nachweis. Dies ist geregelt im § 50 der „Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)“.

Bei Beträgen unter 300 € genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug).
Die 300,- € Grenze gilt für jeden Einzelbetrag.

Bei Beträgen ab 301 € erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung - dazu benötigen wir Ihre Adresse. Bitte senden Sie uns diese per E-Mail oder nennen Sie sie zusätzlich zum Verwendungszweck im Betreff der Überweisung.

Aus dem Verwendungszweck Ihrer Überweisung muss klar hervorgehen, dass es sich um eine Spende, Patenschaft oder einen Mitgliedsbeitrag handelt! Für Käufe von bspw. Kalendern oder Artikeln unserer Auktionsgruppen dürfen wir keine Spendenescheinigungen ausstellen.

Grundsätzlich stellen wir im Januar/Februar Sammelbescheinigungen für das Vorjahr aus. Dies erleichtert bei wiederkehrenden Spenden (wie bspw. Patenschaften) für Sie und uns die Verwaltungsarbeit. Sollten Sie für eine Einmalspende die Bescheinigung gleich benötigen, sprechen Sie gerne mit uns.

Wir versenden Spendenbescheinigungen bevorzugt per E-Mail. Dies spart neben Verwaltungsaufwand auch Druckkosten und Porto, was wiederum den Tieren zugute kommt. Wenn Sie über einen Drucker verfügen oder Ihre Steuererklärung beleglos abgeben (Standard), freuen wir uns über Ihre E-Mail-Adresse zur Zustellung der Bescheinigung.

Ihrem Finanzamt erleichtern Sie die Arbeit, wenn Sie die
Freistellung von „weil Tiere lieber leben e.V.“ von der Körperschaftsteuer ausdrucken und beilegen.

Vielen Dank!